Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk

Feuerwerksartikel der Kategorie 1 stellen eine sehr geringe Gefahr dar und besitzen laut Gesetz "einen vernachlässigbaren Schallpegel". Daher gibt es in dieser Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen.

Artikel der Kategorie F1 dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden.

Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk

Feuerwerk der Kategorie 2 definiert das Gesetz als "Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind."

Zu dieser Kategoriefällt zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschliesslich zur Verwendung im Freien vorgesehen.

Artikel der Kategorie F2 dürfen ab dem 18. Lebensjahr ganzjährig gekauft werden, die überlassung darf jedoch nur im gesetzlichen Abgabezeitraum (die letzten 3 Werktage vor Silvester) erfolgen. Die Verwendung ist zu Silvester ist im Zeitraum vom 31.12. 0:00 Uhr bis 01.01. 24:00 Uhr gestattet, kann jedoch von den zuständigen Behörden vor Ort weiter eingeschränkt werden.

Für besondere Anlässe wie Geburtstag oder Hochzeit besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Gewerbetreibende dürfen Artikel der Kategorie F2 zum Zweck des Vertriebs das ganze Jahr über erwerben.
Hierfür benötigen wir die Vorlage eines gültigen Gewerbescheins und einer Bestätigung, dass das Feuerwerk ausschließlich zum Weiterverkauf erworben wird, diese Tätigkeit vorab bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde und die Vorschriften hinsichtlich der überlassung an Endverbraucher eingehalten werden.

Kategorie T1 - Technisches Feuerwerk

Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B. Bühnenshows, Film- oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr.

Kategorie P1

In die Kategorie P1 fallen pyrotechnische Gegenstände, welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden und für den vorgegebenen Zweck verwendet werden.

Kategorie PM1

Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Munition. Artikel der Kategorie PM1 dürfen ab 18 Jahren ganzjährig erworben und unter Einhaltung der aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.